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 Schulmitwirkung


       Laut Schulmitwirkungsgesetz können und sollen die Eltern 
       bei der Arbeit in der Schule beratend, unterstützend und fördernd mitwirken.
       Die Mitarbeit geschieht zunächst in den vorhandenen Gremien:

     Schulkonferenz
      Versammlung von gewählten Eltern- und Lehrervertretern

      Schulpflegschaft
      Versammlung der gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bzw. Vertretern

      Vorstand der Schulpflegschaft:
      Frau Petra Lenz  (Vorsitzende)
      Frau Emine Yildiz  (stellv. Vorsitzende)

      Klassenpflegschaft
      Versammlung der Eltern jeder Klasse

      Klassenkonferenz
      Versammlung der Lehrer, die in einer Klasse unterrichten,
      des betroffenen Kindes,
      des benannten Elternvertreters für die Klassenkonferenz 
      und der Erziehungsberechtigten 
      zur Klärung von Disziplinarfällen.

      Darüber hinaus können Eltern bei allen Schulaktivitäten mitarbeiten. 
      Unterstützung wird gebraucht bei Schul- und Klassenfesten, Bastelaktionen, 
      Begleitung bei Ausflügen, Unterrichtsgängen, Theaterbesuchen, Sportveranstaltungen, 
      bei der Schulhofgestaltung und bei der Verschönerung der Klassenräume.