Schulmitwirkung
Laut Schulmitwirkungsgesetz können und sollen die Eltern
bei der Arbeit in der Schule beratend, unterstützend und
fördernd
mitwirken.
Die Mitarbeit geschieht zunächst in den vorhandenen Gremien:
Schulkonferenz
Versammlung von gewählten Eltern- und Lehrervertretern
Schulpflegschaft
Versammlung der gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bzw.
Vertretern
Vorstand der
Schulpflegschaft:
Frau Petra Lenz (Vorsitzende)
Frau Emine Yildiz (stellv. Vorsitzende)
Klassenpflegschaft
Versammlung der Eltern jeder Klasse
Klassenkonferenz
Versammlung der Lehrer, die in einer Klasse unterrichten,
des betroffenen Kindes,
des benannten Elternvertreters für die Klassenkonferenz
und der Erziehungsberechtigten
zur Klärung von Disziplinarfällen.
Darüber hinaus können Eltern bei allen Schulaktivitäten
mitarbeiten.
Unterstützung wird gebraucht bei Schul- und Klassenfesten,
Bastelaktionen,
Begleitung bei Ausflügen, Unterrichtsgängen, Theaterbesuchen,
Sportveranstaltungen,
bei der Schulhofgestaltung und bei der Verschönerung der
Klassenräume.
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